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Corona-Tests kostenlos: Welche Personen weiterhin nichts zahlen müssen

Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, werden die kostenlosen Bürgertests in Zukunft „nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen“ angeboten. Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung, die seit dem 30. Juni 2022 in Kraft ist, haben nur noch folgende Gruppen einen Anspruch darauf:

  • Kinder unter fünf Jahren,
  • Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können,
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel,
  • Personen, die zum Zeitpunkt des Tests an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen,
  • Personen, die sich aus der Corona-Quarantäne freitesten wollen,
  • Besucher, Bewohner und Patienten in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern,
  • pflegende Angehörige,
  • Haushaltsangehörige von Infizierten.

Neue Corona-Testverordnung: Diese Gruppen müssen 3 Euro zahlen

Alle anderen Menschen in NRW und ganz Deutschland, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören, müssen die Bürgertests - zumindest zum Teil - selbst zahlen. Personen, die zu folgenden Bevölkerungsgruppen gehören, müssen eine Zuzahlung von 3 Euro leisten, wenn sie sich in einer offiziellen Teststelle auf das Coronavirus testen lassen:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen,
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu einer Person über 60 Jahre haben,
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu einem Risikopatienten haben,
  • Personen, die eine rote Warnung in ihrer Corona-Warn-App angezeigt bekommen.

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